Voll abziehbar
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Die Kosten deines Erststudiums oder deiner Erstausbildung komplett abziehbar sein, selbst wenn du diese unmittelbar im Anschluss an deine Schulausbildung aufgenommen hast.
Damit widerspricht das höchste deutsche Finanzgericht der bisherigen Rechtsaufassung der Länderfinanzgerichte und der Handhabung der Finanzämter, die seit 2004 die Kosten regelmäßig nicht mehr anerkannten.
Dr. Bernd Sielaff, Präsident des Steuerberaterverbandes Thüringen, begrüßte die Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Angesichts der hohen Kosten für eine qualifizierte Ausbildung, die erst die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses überhaupt möglich machten, sei die Berücksichtigung als vorweggenommene Werbungskosten nur legitim.
Steuerpflichtigen rät Dr. Bernd Sielaff, der selbst als Steuerberater in Meiningen tätig ist, ihre Aufwendungen für das Studium geltend zu machen und eine entsprechende Verlustfeststellung zu beantragen.
Als kompetente Ansprechpartner bei deinen Fragen stehen dir Steuerberaterinnen und Steuerberater gern zur Verfügung.(em/mü)
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